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Bei chronischen Erkrankungen und immer wiederkehrenden
Akutkrankheiten ist es notwendig eine sog. Konstitutionsbehandlung
zu machen. In der ersten Behandlung (sog. Erstanamnese),
die ca. 2 Stunden dauert, wird die ganze Krankengeschichte
aufgenommen, die in erster Linie das Wesen des Patienten
erfasst.
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